Bestattungsformen im Überblick
Für den Friedhof Bogenhausen werden drei Hauptgruppen genannt:
- Erdgräber für Sargbestattungen,
- Urnengräber als Grabstätten im Boden,
- Urnennischen in dafür vorgesehenen Wänden.
Innerhalb dieser Gruppen werden Erdgräber in erster oder späteren Reihen, Mauergräber, gärtnerisch betreute Grabstätten, Urnenerdgräber in erster oder späteren Reihen, Urnenmauergräber und Urnennischen unterschieden.
Ruhezeit und Nutzungsrecht
Die genannte Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Sie ist nicht automatisch mit der gesamten Laufzeit eines Grabnutzungsrechts gleichzusetzen. Verlängerung, Gebühren, Belegung und konkrete Fristen müssen für die jeweilige Grabstätte mit der Friedhofsverwaltung geklärt werden.
Besondere Voraussetzungen für den Graberwerb
Der Erwerb einer Grabstätte unterliegt besonderen Bedingungen. Der Friedhof ist kein frei verfügbares allgemeines Neubaugebiet für Grabstätten. Ob ein Grab vergeben werden kann, hängt unter anderem von einem aktuellen Sterbefall, einem verfügbaren Platz und den für diesen Friedhof geltenden Zugangsregeln ab.
Lassen Sie vor jeder Planung schriftlich klären:
- ob die gewünschte Grabart aktuell verfügbar ist,
- welcher städtische oder kirchliche Bereich zuständig ist,
- welche Gebühren und Laufzeiten gelten,
- welche Belegung möglich ist,
- welche Gestaltungsvorgaben einzuhalten sind.
Lage im Friedhof
Der PDF-Friedhofsplan zeigt drei Grabfelder sowie Urnenmauern. Er ist eine räumliche Orientierungshilfe, aber kein Verfügbarkeits- oder Gebührenverzeichnis. Zwei Urnenmauern sind zusätzlich als präzise Punkte in der interaktiven Karte eingetragen.